Arbeitsrechtsanwalt in Rostock - Mirko Ziegler

Die Kündigung

Um wirksam gekündigt zu werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Zum einen Bedarf es bei einer Kündigung der entsprechenden Form. Zum anderen ist in vielen Fällen eine vorherige Abmahnung nötig. Außerdem muss bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ein in §1 Abs. 2 KschG festgelegter Grund vorliegen. 

Die folgenden Artikel beschäftigen sich im Detail mit den Anforderungen an eine Kündigung.

Der kurze Weg zum Anwalt

Ähnliche Artikel

Dem Kündigungsschutzgesetz wohnt der Gedanke inne, dass ein Arbeitsverhältnis, das zu Unrecht durch eine sozialwidrige Kündigung aufgelöst worden ist, in seinem Bestand fortbestehen soll. ...
Auf eine Ermahnung seines Arbeitgebers hin, wünschte ein Arbeitnehmer, in Begleitung seines Rechtsanwalts, Einsicht in seine Personalakte zu nehmen. Der Arbeitgeber wies diesen Wunsch unter ...
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 22. September 2016 - 2 AZR 509/15 ausgeführt, dass eine Änderungskündigung unwirksam sein kann, wenn mit Ihr ein ...
Das Arbeitsgericht Berlin hatte über die Klage einer muslimischen Lehrerin zu entscheiden, die eine Arbeitsstelle nicht bekam, weil sie ein Kopftuch trägt. Nun schlossen die Parteien des ...
© mv-recht | erstemedia