Arbeitsrechtsanwalt in Rostock - Mirko Ziegler

Rechtmäßige oder unrechtmäßige Kündigung?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, haben Sie 2 Möglichkeiten: Entweder Sie belassen es dabei oder sie versuchen dagegen vorzugehen.

Sofern Sie auch schon kleine Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung haben, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen.

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb eine Kündigung nicht wirksam und somit nicht rechtmäßig sein kann.

Eine Kündigung kann zum einen nur schriftlich erfolgen. Eine Kündigung, die mündlich oder per E-Mail erfolgt, ist deshalb schon unwirksam.

Es könnte auch ein Kündigungsschutzgrund vorliegen. Der allgemeine Kündigungsschutz ist anwendbar, wenn der Arbeitnehmer mehr als 6 Monate in dem Betrieb gearbeitet hat und mehr als 11 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dann ist bei einer Kündigung ein Kündigungsgrund nötig der entweder personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein muss.   Einige Arbeitnehmer genießen darüber hinaus besonderen Kündigungsschutz, wie z.B. Schwangere, Betriebsräte oder Schwerbehinderte. Diese können nur im Wege der außerordentlichen Kündigung wirksam entlassen werden.

Ein weiterer Grund für eine unwirksame Kündigung ist die Nichtanhörung des Betriebsrates (sofern vorhanden) oder unzureichende Informationen über die Kündigungsgründe.

Falls bei Ihrer Kündigung einer dieser Gründe vorliegen sollte, bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Eine Kündigungsschutzklage hätte dann Aussicht auf Erfolg.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der kurze Weg zum Anwalt

Ähnliche Artikel

Ein Arbeitnehmer kann auch entlassen werden, wenn dringende betriebliche Gründe dies rechtfertigen. Voraussetzungen einer solchen Kündigung sind, dass der Arbeitsplatz infolge dringender ...
Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung die das Vertragsverhältnis beendet. Sie muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, damit sie wirksam ist. Eine Kündigung per Email ist ...
Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Sonderfall der personenbedingten Kündigung. Sie erfolgt wegen Krankheit des Arbeitnehmers. Jedoch kann sie nur in Ausnahmefällen den Grund für eine ...
Um eine Kündigungsschutzklage erheben zu können, muss sie fristgerecht beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Frist beträgt dabei 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung. Dabei ist es wichtig ...
© mv-recht | erstemedia