Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung die das Vertragsverhältnis beendet.
Sie muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, damit sie wirksam ist. Eine Kündigung per Email ist unzulässig, ebenso wie eine mündliche Kündigungserklärung.
Da es eine einseitige Erklärung ist, braucht der Empfänger nicht damit einverstanden zu sein, sondern die Erklärung muss ihm lediglich zugehen. Vom Zugang spricht man, wenn es dem Empfänger möglich war, Kenntnis von der Erklärung des Kündigenden zu erlangen. Dies ist im Falle einer persönlichen Entgegennahme oder auch bei Einschreiben gegeben.
Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen.
Bei der ordentlichen Kündigung werden alle arbeitsrechtlichen Fristen eingehalten. Die Kündigung kann ohne einen wichtigen Grund erfolgen.
Die außerordentliche Kündigung erfolgt ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen. Für diese Art der Kündigung ist ein wichtiger Grund nötig, der dem Kündigenden die Einhaltung der Fristen unzumutbar macht.
Eine Änderungskündigung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kombiniert mit einem gleichzeitigen Angebot das Arbeitsverhältnis unter anderen Bedingungen fortzusetzen. Das ursprüngliche Arbeitsverhältnis endet jedoch.