Arbeitsrechtsanwalt in Rostock - Mirko Ziegler

Die Kündigung

Um wirksam gekündigt zu werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Zum einen Bedarf es bei einer Kündigung der entsprechenden Form. Zum anderen ist in vielen Fällen eine vorherige Abmahnung nötig. Außerdem muss bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ein in §1 Abs. 2 KschG festgelegter Grund vorliegen. 

Die folgenden Artikel beschäftigen sich im Detail mit den Anforderungen an eine Kündigung.

Der kurze Weg zum Anwalt

Ähnliche Artikel

Eine leistungs- bzw. verhaltensbedingte Kündigung kann nach vorheriger Abmahnung ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer die Haupt- oder Nebenpflichten aus seinem Arbeitsvertrag ...
Immer wieder kommt es in der unserer Kanzlei bei der Beratung von Mandanten im Bereich des Arbeitsrecht zu der Frage, ob der Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung berechtigt ist, zuvor ...
Bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht sind dabei relativ niedrig. Die Anwaltskosten umfassen im ...

Datenschutzerklärung

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem ...
© mv-recht | erstemedia