Arbeitsrechtsanwalt in Rostock - Mirko Ziegler

Ihr Anwalt für arbeitsrechtliche Fragen in Rostock

Willkommen auf den Internetseiten unserer Rechtsanwaltskanzlei in Rostock.

Die Rechtsanwaltskanzlei mv-recht in Rostock berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Haben Sie einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet, eine Abmahnung oder gar eine Kündigung erhalten? Zögern Sie nicht und lassen Sie sich kompetent beraten. Zu unseren Kompetenzen zählt auch die Beratung kleiner und mittelständischer Betriebe auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.

Wir beraten Sie umfassend zu Themen wie Kündigungsschutz, Lohn und Gehalt, Abfindungen und Arbeitszeugnissen.

Von der ersten Kontaktaufnahme über fachliche Hilfestellung, Prozessführungen und Dokumentenverkehr bis zum abschließenden Gespräch wird unsere Kanzlei Ihre arbeitrechtlichen Angelegenheiten federführend begleiten.

Nachfolgend erhalten Sie bereits jetzt viele nützliche und aktuelle Informationen rund ums Arbeitsrecht. Auf einige Ihrer Fragen finden Sie in den nachfolgenden Rubriken "Aktuelles" und "Fragen und Antworten" eine Antwort.

Für alle weiteren Fragen rufen Sie unsere Anwälte einfach unter 0381 25 29 69 70 an oder schreiben kurz eine Mail über das Kontaktformular.

Eine erste Kontaktaufnahme löst noch keine Kosten für Sie aus. Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe Terminvergabe.

Wünschen Sie direkt mit einem Anwalt zu sprechen, rufen Sie einfach an unter:  0381 252 969 70

Der kurze Weg zum Anwalt

Aktuelle Themen und Rechtsfragen

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung eine Reform des Mutterschutzes beschlossen, die vornehmlich darauf abzielt, ein einheitliches Gesundheitsschutzniveau in der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit zu gewährleisten. Der Anwendungsbereich des bestehenden Mutterschutzes wird ab Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes auf Schülerinnen, Praktikantinnen und ...
In seinem Urteil vom 16.07.2015 befand das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Arbeitnehmer gekündigt werden kann, wenn dieser die IT-Ressourcen seines Arbeitgebers umfänglich dazu benutzt Raubkopien zu erstellen. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein, schon mehr als 20 Jahre in dem Betrieb als „IT-Verantwortlicher“ beschäftigter, Arbeitnehmer über einen Zeitraum ...
In den meisten Fällen ist eine Abmahnung Voraussetzung dafür, dass eine Kündigung bei einem arbeitsvertragswidrigen Verhalten ausgesprochen werden kann. Sie dient dazu, den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm Gelegenheit zu geben, dieses einzustellen und fortan ein dem Arbeitsvertrag entsprechendes Verhalten an den Tag zu legen. Zugleich dient die Abmahnung, dem ...
Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung die das Vertragsverhältnis beendet. Sie muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, damit sie wirksam ist. Eine Kündigung per Email ist unzulässig, ebenso wie eine mündliche Kündigungserklärung. Da es eine einseitige Erklärung ist, braucht der Empfänger nicht damit einverstanden zu sein, sondern die Erklärung muss ihm lediglich ...
© mv-recht | erstemedia