Arbeitsrechtsanwalt in Rostock - Mirko Ziegler

Rechtmäßige oder unrechtmäßige Kündigung?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, haben Sie 2 Möglichkeiten: Entweder Sie belassen es dabei oder sie versuchen dagegen vorzugehen.

Sofern Sie auch schon kleine Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung haben, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen.

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb eine Kündigung nicht wirksam und somit nicht rechtmäßig sein kann.

Eine Kündigung kann zum einen nur schriftlich erfolgen. Eine Kündigung, die mündlich oder per E-Mail erfolgt, ist deshalb schon unwirksam.

Es könnte auch ein Kündigungsschutzgrund vorliegen. Der allgemeine Kündigungsschutz ist anwendbar, wenn der Arbeitnehmer mehr als 6 Monate in dem Betrieb gearbeitet hat und mehr als 11 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dann ist bei einer Kündigung ein Kündigungsgrund nötig der entweder personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein muss.   Einige Arbeitnehmer genießen darüber hinaus besonderen Kündigungsschutz, wie z.B. Schwangere, Betriebsräte oder Schwerbehinderte. Diese können nur im Wege der außerordentlichen Kündigung wirksam entlassen werden.

Ein weiterer Grund für eine unwirksame Kündigung ist die Nichtanhörung des Betriebsrates (sofern vorhanden) oder unzureichende Informationen über die Kündigungsgründe.

Falls bei Ihrer Kündigung einer dieser Gründe vorliegen sollte, bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Eine Kündigungsschutzklage hätte dann Aussicht auf Erfolg.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der kurze Weg zum Anwalt

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